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   OVG Sachsen, 26.03.2013 - 1 B 378/12   

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https://dejure.org/2013,50337
OVG Sachsen, 26.03.2013 - 1 B 378/12 (https://dejure.org/2013,50337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2013 - 1 B 378/12 (https://dejure.org/2013,50337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2013 - 1 B 378/12 (https://dejure.org/2013,50337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
    Landwirtschaftlicher Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.03.2013 - 1 B 378/12
    6 Die landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass dem Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Außenbereich ein auf Dauer angelegter Betrieb gegenübersteht, dem das geplante Vorhaben zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Auch eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle kann ein Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sein (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 7).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass stets und in allen Fällen die Betriebseigenschaft und damit die Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu verneinen ist, wenn (bisher) ein Gewinn nicht erzielt und auch in absehbarer Zeit (noch) nicht zu erzielen ist (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 8).

    (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 8).

    Aus diesem Grund ist die Gewinnerzielungsabsicht ein wichtiges Indiz für die Nachhaltigkeit des in Rede stehenden Betriebs (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.03.2013 - 1 B 378/12
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 4 C 7.04 -, juris m. w. N.).

    Geht es um die Erweiterung eines bereits seit etlichen Jahren bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes mit niedriger Rentabilität, hat die Gewinnerzielung einen geringeren Stellenwert als im Fall der beabsichtigten Neugründung einer Nebenerwerbsstelle (Urt. v. 16. Dezember 2004 - 4 C 7.04 -, juris, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 22 A 4171/00

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.03.2013 - 1 B 378/12
    Die Vorschriften unterscheiden sich nach ihrem Wortlaut insoweit allein dadurch, dass § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als weitere Voraussetzung fordert, dass das Vorhaben nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt (OVG NRW, Beschl. v. 11. Dezember 2003 - 22 A 4171/00 - , juris).
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